Berufsmodulprüfung
Für die Teilnahme an der Berufsmodulprüfung wird ein Einschreibschlüssel benötigt. Dieser wird vor der Prüfung bekannt gegeben.
Berufsmodul § 43 SanG
(1) Voraussetzung für die berufsmäßige Ausübung von Tätigkeiten des Sanitäters ist neben einer entsprechenden Ausbildung gemäß §§ 32 bis 42 zusätzlich die erfolgreiche Absolvierung des Berufsmoduls.
(2) Das Berufsmodul umfasst eine theoretische Ausbildung von 40 Stunden in folgenden durch Einzelprüfungen abzuschließenden Fächern:
Für die Teilnahme an der Berufsmodulprüfung wird ein Einschreibschlüssel benötigt. Dieser wird vor der Prüfung bekannt gegeben.